Unfallversicherungsschutz für Maschinenring-Dienstleister stark erweitert!

Jedes Jahr sind hunderte bäuerliche Dienstleister im Bundesland Salzburg über den Maschinenring im Einsatz. Nach intensiven Verhandlungen sind diese Personen ab 1.1.2017 umfangreicher als bisher unfallversichert.

 

Reinhard Schröcker

Reinhard Schröcker, Agrarbereichsleiter

„Unsere Mitglieder bzw. Agrardienstleister waren seit jeher über den Maschinenring unfallversichert. Unser Ziel war es, einerseits den Unfallversicherungsschutz deutlich auszubauen und andererseits auch auf Dienstnehmer im Service-Bereich auszuweiten.“ Konkret umfasste die bisherige Unfallversicherung Schutz bei Invalidität und Todesfall, einzig im Flachgau bestand zusätzlich ein Anspruch auf Taggeld bei Arbeitsunfähigkeit. Durch die am Jahresanfang gegründete Kooperation der Salzburger Maschinenringe wurden nun Nägel mit Köpfen gemacht und eine landesweite Lösung erarbeitet.“

 

Rudolf Huber

Rudolf Huber, Geschäftsführer

„Wo gearbeitet wird, kann ein Unfall leider nie zu 100% ausgeschlossen werden. Egal ob bei in der landwirtschaftlichen Bauaushilfe, bei der Ernte, im Wald oder auf einer Gartenbaustelle. Mit der Erweiterung der Unfallversicherung für unsere Mitglieder haben wir für den „Fall des Falles“ vorgesorgt.“

 

Thomas Liess

Thomas Liess, Landesobmann

„Sicherheit für unsere Mitglieder, Dienstleister und Dienstnehmer hat oberste Priorität und ist uns sehr viel wert. Ich hoffe, dass wir diese Unfallversicherung nie brauchen werden – aber die Vergangenheit hat uns leider schon des Öfteren das Gegenteil bewiesen. Ich bin froh, dass wir durch diese landesweite Lösung einen sinnvollen Beitrag für unsere Mitglieder leisten.“

 

Die neue Maschinenring Unfallversicherung ab 1.1.2017 im Überblick

 

Wer ist Versicherungsnehmer?

Die MR-Unfallversicherung wird landesweit von der Maschinenring Salzburg reg.Gen.m.b.H getragen.

 

Für welche Tätigkeiten gilt die Versicherung?

Als versichert gelten Tätigkeiten im Auftrag vom bzw. für den Versicherungsnehmer.

 

Wer ist unfallversichert?

Die Versicherung gilt exklusiv für Maschinenring-Mitglieder. Als versichert gelten all jene Personen, die über die Sozialversicherungsanstalt der Bauern bei einem landwirtschaftlichen Betrieb unfallversichert und über den Maschinenring vermittelt (als Landwirt, selbstständig oder als Dienstnehmer) tätig sind.

 

Wie erfolgt der Versicherungsnachweis?

Als Nachweis dient die Vermittlung der Tätigkeit über den Maschinenring. Dienstnehmer sind automatisch erfasst. Unfälle sind in jedem Fall umgehend an den Maschinenring zu melden!

 

Wer kommt für die Versicherungsprämie auf?

Die Versicherungsprämie wird wie bisher vom Maschinenring getragen und ist ein Bestandteil der Maschinenring Mitgliedschaft. Die Kosten für die Erweiterung der Versicherungsleistung werden nicht an die Mitglieder weitergegeben!

 

VersicherungsleistungUnfallversicherung NEU ab 1.1.2017
Versicherungssumme bei Invaliditätbis € 100.000,-
Versicherungssumme bei Unfalltodbis € 30.000,-
Taggeld€ 30,00 pro Tag
Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Kosmetische Operationen
Rehabilitationskosten/Kurkosten
Rückholung, Bestattung bei Unfalltod
Herzinfarkt, Schlaganfall
FSME/Zeckenbiss
Zerrungen, Infektionserkrankungen
Tetanus, Tollwut
Zahnbehandlung, Zahnersatz
Überführung, Bestattung