Zuschuss für Cultan-Düngeverfahren in NÖ

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Foto: © Maschinenring/Göstl

Gegenstand der Maßnahme ist die Förderung der Mehrkosten, welche durch den Einsatz eines N-Düngers nach dem Cultan-Verfahren entstehen. Die Ausbringung des Düngers ist überbetrieblich vorzunehmen, außer der Betrieb selbst verfügt über eine eigene maschinelle Ausstattung.

Die Hintergründe
Die NÖ Landesregierung hat am 14. Februar 2024 eine Richtlinie zur Unterstützung des Cultan-Düngeverfahrens auf landwirtschaftlichen Flächen in NÖ beschlossen. Durch eine effiziente Stickstoffdüngung mit geringen Verlusten bei der Ausbringung soll ein Beitrag zum Schutz von Klima und Umwelt geleistet werden.

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