Schon den Handwerkerbonus eingelöst?

Wusstest du, dass der Handwerkerbonus auch für Garten- Dienstleistungen vom Maschinenring genutzt werden kann?

Seit dem 1. März 2024 werden handwerkliche Leistungen, für deinen privaten Haushalt, mit einem Zuschuss von bis zu € 2.000,00 gefördert. Darunter fallen auch z.B. Gartendienstleistungen vom Maschinenring. 

Den Antrag kannst ausschließlich online ab 15. Juli 2024 stellen.

Hier kannst den Handwerkerbonus beantragenHandwerkerbonus (bmaw.gv.at)

Der Handwerkerbonus kann lt. WKO Kärnten für folgende Leistungen angewendet werden: 

Landschaftsgärtner

Beispiel für förderfähige Leistungen
z.B.:
Montieren einer Bewässerungsanlage, Pflanzen von Bäumen und Sträuchern, Fassaden- und Flachdachbegrünung, gärtnerische Steinarbeiten – Anlegen von Wegen, Plätzen, Stufen und Mauern, Ausführung der Gartengestaltung (Neuanlage und Umgestaltung bestehender Gartenanlagen)

Beispiele für nicht förderfähige Leistungen
z.B.:
Reine Gartenpflegeleistungen wie Rasenmähen, Heckenschnitt, Austriebspritzung gegen Schädlinge, Baumkontrolle und die damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Schadens- und Gefahrenabwehr, Baumpflege

Quelle: WKO Kärnten Liste der durch den Handwerkerbonus geförderten Leistungen - WKO